Närrisches Grundgesetz Homeoffice – Version (zum selber lesen)
Wir schlagen die Gesetze nicht an die Wand,
wie es von Martin Luther bekannt.
Wir verlesen sie nicht, wie es bisher stets gewesen,
wegen Corona müsst Ihr nun selbst heute lesen.
Präambel:
Unsere goldige Meenzer Fastnacht soll für alle nachfolgenden Generationen als das größte und älteste Volksfest auch trotz Corona, Schweinepest, Vogel- oder Männergrippe erhalten bleiben. Wir lassen uns von einem Virus, ob Covid 19 oder Sars 12, ob aus China oder Wiesbaden nicht unsere närrischen Grundrechte rauben.
Nach langen Sondierungsgesprächen mit Donald Trump, Joe Bidden, Borris Johnson und Gerd Strotkoetter und unter Berücksichtigungen aller Fake News und Verschwörungstheorien, konnte für die Kampagne 2021, nach längerer Auszählung, die Schlüsselzahl 11 ermittelt werden. Deshalb können wir auch in diesem Jahr wieder 11 närrische Grundgesetze verkünden.
Artikel 1
Die Würde des Narren ist unantastbar.
Egal, ob der Mund-Nasenschutz schwarz, weiß oder vierfarbbunt ist. Egal, ob er selbstgenäht, selbstgeklebt oder ein Chinaimport ist. Ob Baumwolle,Ffb2, oder Helau11, jeder Narr trägt sein Maulzinketuch mit Stolz im Saal und uff de Gass.
Artikel 2
Alle Narren sind gleich
Ob Gardist, Generalfeldmarschall ULKer, Rhoirevoluzzer, Schwarze Geselle oder Narrenclub, ob Ortsvorsteher oder schlüsselverwaltender Ehrenpräsident, jeder hat das Recht auf ausreichende Mengen an Desinfektionsmittel, Wasser, Seife und 11 Rollen Klopapier egal ob ein-, zwei-, drei- oder vierlagig.
Artikel 3
Jeder Narr ist frei
Die Narrenfreiheit aber endet dort, wo die Narrenfreiheit des Andern beginnt. Der närrische Mindestabstand wird in 3/4 l Rheinhessen – Weinflaschen gemessen. Voll oder leer ist egal, Hauptsache sie stehen in einer Reihe, denn 19 Flaschen in der Reihe sind genau 1,50m.
Artikel 4
Ein Narr sollt auch im nüchternen Zustand närrisch sein.
Muss er aber nicht, denn denkt daran positiv ist negativ, und wir trinken sicherheitsshalber die ersten 14 Tage nur daheim in der Weinquarantäne, unser Lockdown beginnt immer mit einem Korkenzieher.
Artikel 5
Alle Närrinnen und Narren stehen im Namen Gott Jokus unter dem Kommando von Prinz Karneval
Und in diesem Jahr haben wir als Zeichen der närrischen Einheit eine Corona App auf dem Handy. Wer kein Handy hat, leiht sich eins. Die freundlichen Begrüßungen wie Gudde, Moin, Mahlzeit und guten Abend sind bis Aschermittwoch durch “HELAU hoste ach die App” zu ersetze.
Artikel 6
Alle geboren, gewählten und gelernten Komiteemitglieder bilden vom 11.11. bis Aschermittwoch einen gemeinsamen Haushalt.
Ob Meedscher oder Bube ist egal, Hauptsache im närrischen Komiteehaushalt sind mindestens 11 trinkfeste Personen. Alle Häuser, Wohnungen, Wiege- und Gartehäuscher, Elektroauto und Elektroroller sind mit der Narrenflagge zu schmücke, unsere Farben sind rot-weiss-blau-gelb. Bei einem positiven Coronatest darf die Wiesbadener Fahne als Warnung gehisst werden.
Artikel 7
Die Narren, Garden und Vereine, ULKer und Schwarze Geselle müssen gemeinsam unser Meenz und Laubenum vor Mucker und Philister schützen.
Wir sind zur gemeinsamen Narrheit stets bereit und wir niesen nur noch in unsere Armbeuge völlig gleich, ob rechts oder links, aber immer in die Eigene. Alle Narren verpflichten sich dem Volk aufs Maul-Nasen-Tuch zu schauen und des Narrenvolkes Meinung allzeit kund zu tun, ob gesungen, gelallt oder gestammelt oder walddorfschulmäßig getanzt.
Artikel 8
Esse und trinke hält beim Narren Leib und Seele zusammen
Der Narrenstoffwechsel ist ab sofort auf unser Nationalgericht Weck, Worscht und Woi umgestellt. Das RKI hat festgestellt, der Virus verträgt keinen Alkohol, also trinkt nur zu dem einen Zweck, das Virus muss weg. Täglich 11 Schoppe stehen uns gut zu Gesicht, der Narr säuft, aber er übergibt sich nicht.
Artikel 9
Helau ist unser närrischer Gruß
Er sollte oft und laut gerufen, gesungen und hinter der Mund-Nasenschutzmaske geflüstert oder gelallt werden. Auf jedes Niesen und Husten wird mit einem “coronafreiem” 3 fachem Helau geantwortet.
Artikel 10
Von Neujahr bis Aschermittwoch können alle Meenzer und Laubenumer zum närrischen Dienst verpflichtet werden.
Deshalb dürfen sich zu Übungszwecken immer 10 Personen aus einem Haushalt oder 2 Personen aus 11 Haushalten treffen. Ausnahmen sind möglich, wenn beim 2. Haushalt mindestens 11 Personen über 88 Jahre sind oder 11 Personen über 66 Jahre einen negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als 11 Stunden ist oder ein 111jähriger einen negativen 11 Tage alten Nachweis vorweisen kann.
Artikel 11
Als Narren wollen wir uns nicht zu ernst oder wichtig nehmen.
Jeder ist nur ein Teil unserer Fastnacht. Zusammen wollen wir fröhlich sein und auch über uns selber lachen. Nur dann sind wir echte Narren, auch in der Zeit nach Aschermittwoch. Wir feiern, wenn es sein muss mit Abstand und Maske, denn maskierte Narren sind mit Abstand die Besten.
Gegeben im Ried unter dem Himmelzelt,
den Narren in Laubenum und in der Welt
Für jeden Mann und jede Frau
mit 3x Helau
Hinweis: Die bedingt durch die z.Zt. geltenden CoronaSchutzVO ausgesetzte Veranstaltungreihe 3KidS wird im März/April 2021 fortgesetzt.
Die Veranstaltungsreihe ULKer KidS (Karneval in de Stubb) startet am 9.1.21. Weitere genauere Informationen folgen demnächst.